Abmahnung Lacoste

Tiffany HardWear Schmuck nachgeahmt – Abmahnung durch Uexküll & Stolberg?

Sie verkaufen eine Kette, ein Armband, einen Armreif oder Ohrringe, deren Gestaltung an Schmuckstücke aus der Tiffany HardWear-Kollektion erinnert – und haben deshalb eine Abmahnung von Tiffany & Co. durch Uexküll & Stolberg erhalten? Dann kann es um weit mehr gehen als darum, ob auf dem Schmuckstück der Name „Tiffany“ oder das Tiffany-Logo verwendet wurde. Bei der Nachahmung charakteristischer Schmuckgestaltungen können auch andere Schutzrechte und insbesondere der wettbewerbsrechtliche Nachahmungsschutz eine Rolle spielen.

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Wir sind eine auf Markenrecht spezialisierte Anwaltskanzlei und wissen, wie wir Ihnen helfen können.

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Die Tiffany HardWear-Kollektion ist insbesondere durch markante, teilweise großgliedrige Schmuckgestaltungen geprägt. Zur Kollektion gehören unter anderem Halsketten, Armbänder, Armreifen und Ohrringe. Gerade bei Schmuck kann deshalb ein rechtlicher Konflikt entstehen, obwohl auf einem angebotenen Produkt überhaupt nicht „Tiffany“ steht. Entscheidend kann vielmehr sein, wie nah die konkrete Gestaltung an ein bekanntes Tiffany-Schmuckstück heranreicht.

Genau solche Auseinandersetzungen sind aus der Praxis bekannt. Für Tiffany and Company wurden durch Uexküll & Stolberg unter anderem Schmuckangebote beanstandet, bei denen eine zu große gestalterische Nähe zu Schmuckstücken der Tiffany HardWear-Kollektion geltend gemacht wurde. Dokumentiert ist beispielsweise eine Auseinandersetzung um eine Kette mit charakteristischen U-förmigen Kettengliedern. Dabei wurde insbesondere ein Verstoß gegen den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz geltend gemacht.

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Für Händler, Juweliere und Onlineverkäufer ist das besonders wichtig: Die Annahme „Auf meinem Schmuck steht doch gar nicht Tiffany“ reicht als Verteidigung nicht unbedingt aus. Neben Markenrechten können bei der Nachahmung bekannter Schmuckstücke je nach Einzelfall beispielsweise Designrechte, Urheberrechte oder wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz relevant werden. Welche Rechte tatsächlich bestehen und verletzt sind, muss für das konkrete Schmuckstück geprüft werden.

Ebenso wenig bedeutet eine gewisse Ähnlichkeit automatisch, dass jede Kette mit großen Gliedern oder jedes ähnlich gestaltete Armband rechtswidrig ist. Entscheidend sind unter anderem die konkrete Gestaltung, die übernommenen Merkmale, die Eigenart des Originals und der Gesamteindruck des angebotenen Schmuckstücks. Gerade hier lohnt sich eine genaue Prüfung, bevor eine weitreichende Unterlassungserklärung abgegeben wird.

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Besonders relevant wird das Thema beim Verkauf über eBay, Amazon, Etsy, einen eigenen Onlineshop oder soziale Netzwerke. Produktfotos, Artikelbezeichnungen und die konkrete Präsentation des Schmucks können zusätzlich eine Rolle spielen. Sichern Sie deshalb das beanstandete Angebot, Produktbilder, Rechnungen, Bezugsquellen und sämtliche Korrespondenz, bevor Inhalte gelöscht oder verändert werden.

Mit einer Abmahnung können insbesondere Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt werden. Ob und in welchem Umfang diese Ansprüche tatsächlich bestehen, sollte jedoch anhand des konkreten Schmuckstücks und der geltend gemachten Schutzpositionen geprüft werden.

Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88. Wir prüfen die Abmahnung, das beanstandete Schmuckstück und die geltend gemachten Rechte und entwickeln mit Ihnen die passende Verteidigungsstrategie.

Sie verkaufen eine Kette, ein Armband, einen Armreif oder Ohrringe, deren Gestaltung an Schmuckstücke aus der Tiffany HardWear-Kollektion erinnert – und haben deshalb eine Abmahnung von Tiffany & Co. durch Uexküll & Stolberg erhalten? Dann kann es um weit mehr gehen als darum, ob auf dem Schmuckstück der Name „Tiffany“ oder das Tiffany-Logo verwendet wurde. Bei der Nachahmung charakteristischer Schmuckgestaltungen können auch andere Schutzrechte und insbesondere der wettbewerbsrechtliche Nachahmungsschutz eine Rolle spielen.

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Die Tiffany HardWear-Kollektion ist insbesondere durch markante, teilweise großgliedrige Schmuckgestaltungen geprägt. Zur Kollektion gehören unter anderem Halsketten, Armbänder, Armreifen und Ohrringe. Gerade bei Schmuck kann deshalb ein rechtlicher Konflikt entstehen, obwohl auf einem angebotenen Produkt überhaupt nicht „Tiffany“ steht. Entscheidend kann vielmehr sein, wie nah die konkrete Gestaltung an ein bekanntes Tiffany-Schmuckstück heranreicht.

Genau solche Auseinandersetzungen sind aus der Praxis bekannt. Für Tiffany and Company wurden durch Uexküll & Stolberg unter anderem Schmuckangebote beanstandet, bei denen eine zu große gestalterische Nähe zu Schmuckstücken der Tiffany HardWear-Kollektion geltend gemacht wurde. Dokumentiert ist beispielsweise eine Auseinandersetzung um eine Kette mit charakteristischen U-förmigen Kettengliedern. Dabei wurde insbesondere ein Verstoß gegen den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz geltend gemacht.

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Für Händler, Juweliere und Onlineverkäufer ist das besonders wichtig: Die Annahme „Auf meinem Schmuck steht doch gar nicht Tiffany“ reicht als Verteidigung nicht unbedingt aus. Neben Markenrechten können bei der Nachahmung bekannter Schmuckstücke je nach Einzelfall beispielsweise Designrechte, Urheberrechte oder wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz relevant werden. Welche Rechte tatsächlich bestehen und verletzt sind, muss für das konkrete Schmuckstück geprüft werden.

Ebenso wenig bedeutet eine gewisse Ähnlichkeit automatisch, dass jede Kette mit großen Gliedern oder jedes ähnlich gestaltete Armband rechtswidrig ist. Entscheidend sind unter anderem die konkrete Gestaltung, die übernommenen Merkmale, die Eigenart des Originals und der Gesamteindruck des angebotenen Schmuckstücks. Gerade hier lohnt sich eine genaue Prüfung, bevor eine weitreichende Unterlassungserklärung abgegeben wird.

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Besonders relevant wird das Thema beim Verkauf über eBay, Amazon, Etsy, einen eigenen Onlineshop oder soziale Netzwerke. Produktfotos, Artikelbezeichnungen und die konkrete Präsentation des Schmucks können zusätzlich eine Rolle spielen. Sichern Sie deshalb das beanstandete Angebot, Produktbilder, Rechnungen, Bezugsquellen und sämtliche Korrespondenz, bevor Inhalte gelöscht oder verändert werden.

Mit einer Abmahnung können insbesondere Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt werden. Ob und in welchem Umfang diese Ansprüche tatsächlich bestehen, sollte jedoch anhand des konkreten Schmuckstücks und der geltend gemachten Schutzpositionen geprüft werden.

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Was ist das Besondere an der Tiffany HardWear Kollektion?

Die Tiffany HardWear Kollektion gehört zu den charakteristischen Schmucklinien von Tiffany & Co. Nach Angaben von Tiffany geht die Gestaltung auf ein Armband aus dem Jahr 1962 aus den Archiven des Hauses zurück. Besonders prägend sind die markanten Glieder und skulpturalen Formen der Schmuckstücke.

Zur Kollektion gehören heute unter anderem Gliederhalsketten, Gliederarmbänder, Armreifen, Ohrringe, Ringe und Anhänger in unterschiedlichen Größen und Materialien. Angeboten werden beispielsweise Schmuckstücke aus Sterlingsilber sowie Gelb-, Rosé- und Weißgold, teilweise kombiniert mit Diamanten oder Perlen.

Gerade diese wiederkehrenden Gestaltungsmerkmale können bei einer behaupteten Nachahmung von Tiffany HardWear Schmuck rechtlich von Bedeutung sein. Entscheidend ist allerdings immer das konkrete Originalprodukt und das konkret beanstandete Schmuckstück.

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Kann eine Tiffany HardWear Nachahmung auch ohne Tiffany Logo rechtswidrig sein?

Ja. Das ist einer der wichtigsten Unterschiede zu einer klassischen Markenfälschung. Ein Schmuckstück muss nicht zwingend mit „Tiffany“, „Tiffany & Co.“ oder einem anderen geschützten Kennzeichen versehen sein, damit eine rechtliche Auseinandersetzung entstehen kann.

Bei einer Schmucknachahmung kann vielmehr die Gestaltung des Produkts selbst im Mittelpunkt stehen. Je nach Einzelfall können insbesondere Designrechte, Urheberrechte oder der wettbewerbsrechtliche Nachahmungsschutz relevant werden.

Deshalb ist die Aussage „Auf meinem Schmuckstück steht doch gar nicht Tiffany“ allein noch keine ausreichende Verteidigung. Umgekehrt ist aber auch nicht jede gestalterische Ähnlichkeit automatisch eine Rechtsverletzung.

Es muss konkret geprüft werden, welche Merkmale übernommen wurden, wie charakteristisch diese Merkmale für das Tiffany-Original sind und welchen Gesamteindruck beide Schmuckstücke vermitteln.

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Ist jede Kette mit großen Gliedern automatisch eine Nachahmung von Tiffany HardWear?

Nein. Tiffany kann nicht allein deshalb jede beliebige Gliederkette oder jedes Gliederarmband untersagen, weil ein Schmuckstück ebenfalls aus miteinander verbundenen Kettengliedern besteht.

Entscheidend ist vielmehr, welche konkreten Gestaltungsmerkmale das jeweilige HardWear-Schmuckstück prägen und in welchem Umfang gerade diese Merkmale von dem beanstandeten Produkt übernommen wurden. Dabei kann der Gesamteindruck ebenso eine Rolle spielen wie die konkrete Ausgestaltung einzelner Glieder, Verbindungen, Proportionen und weiterer charakteristischer Elemente.

Gerade deshalb sollte eine behauptete Nachahmung nicht nur anhand einer allgemeinen Produktbeschreibung beurteilt werden. Das beanstandete Schmuckstück und das von Tiffany angeführte Original müssen konkret miteinander verglichen werden.

Eine gewisse Ähnlichkeit reicht nicht automatisch aus, um sämtliche geltend gemachten Ansprüche zu begründen.

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Welche Tiffany HardWear Schmuckstücke können bei einer Abmahnung eine Rolle spielen?

Die Produktwelt von HardWear by Tiffany ist breit. Tiffany bietet unter anderem Gliederhalsketten, Gliederarmbänder, Wickelarmbänder, Gliederohrringe, Ringe und Anhänger an. Charakteristische Glieder werden dabei in unterschiedlichen Größen, Materialien und Kombinationen eingesetzt.

Für eine Abmahnung ist deshalb wichtig, welches konkrete HardWear-Produkt Tiffany der beanstandeten Ware gegenüberstellt. Eine Halskette kann andere prägende Merkmale besitzen als ein Armband oder ein Paar Ohrringe.

Neben HardWear verfügt Tiffany außerdem über zahlreiche weitere bekannte Schmuckkollektionen wie T by Tiffany, Tiffany Lock, Tiffany Knot, Return to Tiffany, Tiffany 1837, Tiffany Victoria oder Elsa Peretti. Eine rechtliche Prüfung sollte deshalb immer produktbezogen erfolgen und nicht lediglich abstrakt fragen, ob ein Schmuckstück irgendwie „nach Tiffany aussieht“.

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Betrifft die Gefahr einer Abmahnung nur Tiffany oder auch andere bekannte Schmuckmarken?

Nein. Rechtliche Auseinandersetzungen wegen der Nachahmung charakteristischer Schmuckdesigns beschränken sich keineswegs auf Tiffany. Auch andere bekannte Luxus- und Schmuckmarken schützen prägende Kollektionen, Produktgestaltungen, Marken und Designs und gehen gegen Produkte vor, die bekannten Originalen aus ihrer Sicht zu nahekommen.

Bei Tiffany & Co. steht aktuell insbesondere die bekannte HardWear-Kollektion im Mittelpunkt. Charakteristisch sind unter anderem die markanten Gliederformen bei Halsketten, Armbändern und Ohrringen. Abmahnungen wegen vermeintlicher Nachahmungen der HardWear-Kollektion sind unter anderem durch Uexküll & Stolberg bekannt.

Auch bei Cartier spielen besonders bekannte Schmuckkollektionen eine wichtige Rolle. Dazu gehören insbesondere LOVE, Juste un Clou und TRINITY. Bei LOVE können beispielsweise die charakteristischen Schraubenelemente relevant sein, während Juste un Clou durch die Gestaltung eines zum Schmuckstück geformten Nagels geprägt wird.

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Aktuell sind Abmahnungen durch K&L Gates Rechtsanwälte für die Richemont International SA im Zusammenhang mit Schmuckstücken bekannt, die bekannten Cartier-Gestaltungen wie LOVE oder Juste un Clou ähneln sollen.

Ein weiterer besonders wichtiger Bereich ist Van Cleef & Arpels. Bekannt ist insbesondere die Alhambra-Kollektion mit ihrem charakteristischen vierblättrigen Motiv. Auch hier sind Abmahnungen durch K&L Gates für Richemont International wegen des Vorwurfs bekannt, angebotene Schmuckstücke würden geschützte Gestaltungen der Alhambra-Kollektion nachahmen.

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Gerade bei Luxusschmuck zeigt sich damit eine Besonderheit: Es geht nicht immer nur um eine klassische Markenfälschung, bei der beispielsweise ein fremdes Logo auf einem Produkt angebracht wird. Rechtliche Auseinandersetzungen können auch entstehen, wenn ein Schmuckstück ohne den Namen Tiffany, Cartier oder Van Cleef & Arpels angeboten wird, seine Gestaltung aber charakteristische Merkmale eines bekannten Originals übernimmt.

Je nach Einzelfall können deshalb neben dem Markenrecht insbesondere Designrecht, Urheberrecht und der wettbewerbsrechtliche Nachahmungsschutz eine Rolle spielen. Entscheidend ist nicht allein, ob zwei Schmuckstücke ähnlich aussehen.

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Es muss geprüft werden, welche konkreten Schutzrechte bestehen, welche Gestaltungsmerkmale übernommen wurden und ob die rechtlichen Voraussetzungen des jeweiligen Anspruchs tatsächlich erfüllt sind.

Ob Tiffany HardWear Gliederkette, Cartier LOVE Bracelet, Cartier Juste un Clou oder Van Cleef & Arpels Alhambra: Eine bloße Ähnlichkeit bedeutet nicht automatisch, dass eine rechtswidrige Nachahmung vorliegt. Gerade bei Schmuck muss der konkrete Einzelfall sorgfältig geprüft werden.

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Was gilt beim Verkauf ähnlicher Schmuckstücke über eBay, Amazon oder Etsy?

Besonders schnell sichtbar werden mögliche Nachahmungen beim Verkauf über eBay, Amazon, Etsy und andere Onlineplattformen. Auch ein eigener Onlineshop oder Angebote über soziale Netzwerke können betroffen sein.

Dabei kann nicht nur das Schmuckstück selbst eine Rolle spielen. Wichtig sind auch Produktbilder, Artikelbezeichnungen, Beschreibungstexte und die konkrete Präsentation des Angebots. Wird beispielsweise zusätzlich mit Begriffen wie „Tiffany“, „HardWear“, „Tiffany Style“ oder vergleichbaren Bezugnahmen gearbeitet, können neben Fragen der Produktnachahmung weitere kennzeichenrechtliche Probleme entstehen. Dann kann auch eine Abmahnung von Uexküll & Stolberg für Tiffany kommen.

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Wurde ein Angebot bereits von einer Plattform gelöscht, sollte es nicht einfach unverändert erneut eingestellt werden. Sichern Sie zunächst Screenshots, Produktbilder, Artikelbeschreibung, Rechnungen und Informationen zur Bezugsquelle.

Gerade diese Unterlagen können später wichtig sein, um nachvollziehen zu können, was tatsächlich angeboten und wie das Produkt beworben wurde.

Welche Rolle spielen Hersteller und Bezugsquelle des beanstandeten Schmucks?

Bei Händlern stammt der beanstandete Schmuck häufig von einem Hersteller, Großhändler oder Lieferanten, der das Produkt bereits fertig gestaltet angeboten hat. Dass Sie den Schmuck nicht selbst entworfen oder hergestellt haben, bedeutet allerdings nicht automatisch, dass gegenüber Ihnen keine Ansprüche geltend gemacht werden können.

Für die Verteidigung kann die Bezugsquelle trotzdem von erheblicher Bedeutung sein. Bewahren Sie deshalb Rechnungen, Bestellungen, Produktkataloge, Lieferanteninformationen, Produktfotos und die ursprüngliche Artikelbeschreibung auf.

Auch sollte nicht vorschnell gegenüber Tiffany oder Uexküll & Stolberg erklärt werden, von wem die Ware stammt, welche Mengen eingekauft wurden oder wie viele Schmuckstücke verkauft worden sind. Zunächst sollte geprüft werden, welche Auskünfte tatsächlich geschuldet sind.

Gleichzeitig kann es sinnvoll sein zu prüfen, welche Ansprüche möglicherweise gegenüber dem eigenen Lieferanten bestehen.

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Was kann Tiffany bei einer behaupteten HardWear Nachahmung verlangen?

Je nach Rechtsgrundlage und konkretem Sachverhalt können insbesondere Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Beseitigung oder Vernichtung beanstandeter Produkte sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht werden.

Besondere Bedeutung hat regelmäßig der Unterlassungsanspruch. Eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung kann langfristig binden und bei einem späteren Verstoß erhebliche Vertragsstrafen auslösen.

Auch Auskünfte über Bezugsquellen, Einkaufsmengen, Verkäufe, Abnehmer und Umsätze können wirtschaftlich weitreichende Folgen haben. Solche Angaben sollten deshalb nicht ungeprüft abgegeben werden.

Entscheidend ist zunächst die vorgelagerte Frage: Liegt bei dem konkret beanstandeten Schmuckstück überhaupt eine rechtswidrige Nachahmung vor? Erst danach lässt sich beurteilen, welche der geltend gemachten Folgeansprüche tatsächlich bestehen können.

Wir helfen Ihnen – Was wir als spezialisierte Anwaltskanzlei für Markenrecht für Sie tun können

1. Wir prüfen das beanstandete Schmuckstück. Wir vergleichen den von Ihnen angebotenen Schmuck mit dem konkret angeführten Tiffany HardWear Original und prüfen, welche Gestaltungsmerkmale tatsächlich übereinstimmen und welche Unterschiede bestehen.

2. Wir prüfen die geltend gemachten Schutzrechte. Wir untersuchen, worauf Tiffany die Abmahnung stützt und ob insbesondere Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht oder wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz im konkreten Fall eingreifen können.

3. Wir prüfen Unterlassung, Auskunft und Zahlungsforderungen. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Wir prüfen außerdem geltend gemachte Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten und wehren unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab.

4. Wir übernehmen die Kommunikation mit Uexküll & Stolberg. Wir entwickeln mit Ihnen die passende Verteidigungsstrategie und übernehmen die erforderliche Korrespondenz, damit Sie gegenüber Tiffany und deren Rechtsanwälten keine vorschnellen Erklärungen abgeben.

20 Jahre Erfahrung im Markenrecht.

Wir sind eine auf Markenrecht spezialisierte Anwaltskanzlei und wissen, wie wir Ihnen helfen können.

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Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

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Unser Ziel

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten an Lubberger Lehment Rechtsanwälte. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen  eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die LubbergerLehmentRechtsanwälte.

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Ihr Nutzen

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Wird Ihre Ware vom Zoll gestoppt und der Markeninhaber – etwa BMW oder VW – informiert, ist Eile geboten. Es kann eine Abmahnung drohen.

Lassen Sie den Vorgang sofort prüfen. Wir prüfen für Sie, ob eine vorbeugende Unterlassungserklärung sinnvoll ist und sich dadurch weitere Risiken und Kosten vermeiden lassen.