Abmahnung Chanel

Abmahnung Chanel durch FPS – jetzt richtig reagieren!

CHANEL gehört zu den berühmtesten Luxusmarken der Welt und besitzt eine außergewöhnlich starke Markenidentität. Neben dem Namen CHANEL und dem unverwechselbaren Doppel-C-Logo prägen ikonische Produkte wie die 2.55 und die Classic Flap Bag, das Parfüm CHANEL N°5 sowie Schmuck, Uhren, Schuhe undhochwertige Modeaccessoires das Erscheinungsbild der Marke.

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Unsere Kanzlei verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht und hat bereits tausende Abmahnungen erfolgreich bearbeitet.

Im Mittelpunkt einer CHANEL-Abmahnung können ganz unterschiedliche Waren stehen: vermeintliche Chanel-Handtaschen ebenso wie Schmuck, Broschen, Ohrringe, Gürtel, Bekleidung oder Accessoires, auf denen der Schriftzug oder das Doppel-C verwendet wird. Besonders im Handel über eBay, Amazon, Kleinanzeigen und eigene Onlineshops spielen neben klassischen Fälschungen auch die Herkunft vermeintlicher Originalware und Parallelimporte eine wichtige Rolle.

Entsprechend konsequent geht CHANEL gegen Produktfälschungen und unberechtigte Markennutzungen vor und lässt markenrechtliche Ansprüche in Deutschland unter anderem durch FPS Rechtsanwälte durchsetzen.

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Bei Einfuhren aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann insbesondere die markenrechtliche Erschöpfung zum entscheidenden Punkt werden. Deshalb sollte bei einer Abmahnung genau geprüft werden, welche Kennzeichen betroffen sind, woher die Ware stammt und ob die von FPS Rechtsanwälte geltend gemachten Ansprüche tatsächlich in vollem Umfang bestehen.

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne!

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Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung der Gerichte bestens.

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Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO

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Lassen Sie uns gegen Ihre Abmahnung Chanel vorgehen

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

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Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.

Häufige Fragen

Die Kanzlei FPS macht für die CHANEL S.A.S. markenrechtliche Ansprüche geltend. Beanstandet werden insbesondere Angebote, bei denen die Bezeichnung CHANEL, das bekannte Doppel-C/CC-Logo oder andere geschützte Chanel-Kennzeichen ohne entsprechende Berechtigung verwendet werden.

Typische Fälle betreffen vermeintliche Plagiate, Parfum und Kosmetik, Mode, Schmuck, Lederwaren oder Accessoires. Auch die Bewerbung von Duftimitaten und sogenannten Duftzwillingen mit Bezug auf bekannte Chanel-Parfums kann zu einer Abmahnung führen.

CHANEL verfügt über ein umfangreiches Markenportfolio. Neben der Wortmarke CHANEL und dem charakteristischen CC-Logo spielen Kennzeichen und Produktbezeichnungen wie N°5, COCO, GABRIELLE oder MADEMOISELLE im Umfeld der bekannten Luxusprodukte eine wichtige Rolle.

Betroffen sein können insbesondere Parfums und Kosmetik, Handtaschen, Bekleidung, Schmuck, Modeschmuck, Uhren, Brillen und weitere Accessoires. Welche Markenrechte tatsächlich einschlägig sind, muss anhand des konkret beanstandeten Produktes und Angebots geprüft werden.

Im Mittelpunkt steht regelmäßig die Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben können Auskunft und Rechnungslegung, Schadensersatz sowie die Erstattung erheblicher Rechtsanwaltskosten verlangt werden.

Je nach Sachverhalt können zusätzlich Rückruf und Vernichtung beanstandeter Chanel-Produkte oder vermeintlicher Plagiate gefordert werden. Gerade die Kombination aus Unterlassung, Auskunft und finanziellen Ansprüchen macht eine sorgfältige Prüfung der Abmahnung besonders wichtig.

1. Fristen unbedingt beachten. Notieren Sie sofort die in der Abmahnung gesetzten Fristen und lassen Sie diese nicht verstreichen. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, bedeutet aber nicht, dass Sie die Forderungen von FPS ungeprüft erfüllen müssen.

2. Unterlassungserklärung nicht unterschreiben. Eine strafbewehrte Erklärung kann Sie langfristig binden und bei späteren Verstößen erhebliche Vertragsstrafen auslösen. Lassen Sie deshalb zunächst prüfen, ob und in welchem Umfang überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht.

3. Angebote und Produkte sichern. Dokumentieren Sie das beanstandete eBay-, Amazon-, Etsy- oder Shopangebot vollständig und bewahren Sie Produkt, Verpackung und Einkaufsunterlagen auf. Gerade bei einem Plagiatsvorwurf können diese Beweismittel für Ihre Verteidigung entscheidend sein.

4. Abmahnung spezialisiert prüfen lassen. Ob eine Markenverletzung vorliegt, hängt von Produkt, Kennzeichen, Vertriebsweg und konkreter Verwendung ab. Eine auf Markenrecht spezialisierte Anwaltskanzlei kann die Ansprüche prüfen und die geeigneten Erstmaßnahmen mit Ihnen abstimmen.

1. Die Abmahnung einfach ignorieren. FPS und CHANEL sollten als Gegner ernst genommen werden. Bleibt eine Reaktion vollständig aus, können eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage folgen und die wirtschaftlichen Risiken der Auseinandersetzung erheblich steigen.

2. Die vorformulierte Erklärung ungeprüft abgeben. Eine zu weitreichende Unterlassungserklärung kann unnötige Verpflichtungen begründen. Besonders gefährlich sind Vertragsstrafen, wenn später noch ein altes Angebot, Produktbild oder vergleichbarer Artikel im Internet auffindbar bleibt.

3. Vorschnell Auskunft erteilen oder bezahlen. Angaben zu Lieferanten, Stückzahlen, Einkaufspreisen, Umsätzen und Vertriebswegen können für Schadensersatzansprüche erhebliche Bedeutung haben. Geben Sie deshalb keine umfassenden Informationen heraus, bevor der Umfang einer möglichen Auskunftspflicht geprüft wurde.

4. Beweismittel oder Produkte beseitigen. Wer ein beanstandetes Produkt sofort vernichtet oder sämtliche Unterlagen löscht, erschwert möglicherweise die eigene Verteidigung. Gerade bei angeblichen CHANEL-Fälschungen sollten Ware, Verpackung, Rechnungen und Herkunftsnachweise zunächst sorgfältig gesichert werden.

1. Ruhe bewahren und strukturiert handeln. Auch eine umfangreiche CHANEL-Abmahnung verlangt keine unüberlegte Sofortreaktion. Entscheidend ist, innerhalb der gesetzten Frist eine rechtlich durchdachte und wirtschaftlich sinnvolle Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

2. Echtheit und Herkunft überprüfen. Bei angeblichen Plagiaten sollte geklärt werden, woher die Ware stammt und ob tatsächlich eine Fälschung vorliegt. Rechnungen, Lieferanteninformationen und sonstige Herkunftsnachweise können für die rechtliche Bewertung entscheidend sein.

3. Sämtliche Verkaufswege kontrollieren. Prüfen Sie eBay, Amazon, Etsy, Ihren Onlineshop und weitere Plattformen auf vergleichbare Angebote. Eine Unterlassungsverpflichtung kann weit über das einzelne von FPS aufgegriffene Verkaufsangebot hinausreichen.

4. Alle Ansprüche gemeinsam prüfen. Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung und Rechtsanwaltskosten hängen miteinander zusammen. Eine gute Verteidigung betrachtet deshalb nicht nur die Unterlassungserklärung, sondern die wirtschaftlichen Folgen der gesamten Abmahnung.

1. Wir prüfen den Verletzungsvorwurf. Wir untersuchen die konkret verwendete CHANEL-Marke, das beanstandete Produkt und die Art des Angebots. Bei vermeintlichen Fälschungen oder Originalware beziehen wir insbesondere Herkunft und Vertriebsweg in die rechtliche Bewertung ein.

2. Wir überprüfen die Unterlassungserklärung. Besteht ein Unterlassungsanspruch, entwickeln wir eine rechtlich geeignete Reaktion und prüfen insbesondere, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll ist. Unnötig weitreichende Verpflichtungen sollen vermieden werden.

3. Wir prüfen Auskunft und Zahlungsforderungen. Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten, Auskunft, Rückruf und Vernichtung werden von uns gesondert bewertet. Ziel ist es, unberechtigte Ansprüche zurückzuweisen und berechtigte Forderungen möglichst auf das erforderliche Maß zu begrenzen.

4. Wir vertreten Sie gegenüber FPS und CHANEL. Wir übernehmen die weitere Korrespondenz und verhandeln über eine außergerichtliche Lösung. Falls erforderlich, vertreten wir Ihre Interessen auch in einem einstweiligen Verfügungs- oder Klageverfahren.

Auf eBay, Amazon, Etsy und anderen Verkaufsplattformen können CHANEL-Produkte, vermeintliche Plagiate oder Angebote mit geschützten Kennzeichen schnell auffallen. Problematisch können nicht nur das CHANEL-Logo oder Doppel-C, sondern auch Markenbezeichnungen in Überschrift, Beschreibung oder Produktbildern sein.

Als Erstmaßnahme sollten Sie das beanstandete Angebot sichern und vergleichbare Angebote überprüfen. Eine Plattformlöschung oder Markenbeschwerde bedeutet allerdings noch nicht automatisch, dass sämtliche von FPS geltend gemachten markenrechtlichen Ansprüche tatsächlich bestehen.

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden. Besteht tatsächlich eine Verletzung der Markenrechte von CHANEL S.A.S., muss allerdings die Wiederholungsgefahr beseitigt werden. Eine geeignete Unterlassungserklärung kann deshalb erforderlich sein.

Die von FPS vorformulierte Erklärung muss jedoch nicht automatisch übernommen werden. Häufig sollte geprüft werden, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung ausreicht, die den berechtigten Anspruch erfüllt, aber unnötig weitreichende Verpflichtungen und vermeidbare Vertragsstrafenrisiken ausschließt.

Eine CHANEL-Abmahnung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche verlangten Beträge in voller Höhe geschuldet sind. Zunächst muss eine Markenverletzung vorliegen. Anschließend sind Schadensersatz, Auskunftsanspruch, Gegenstandswert und Rechtsanwaltskosten jeweils gesondert zu überprüfen.

Für den Schadensersatz können insbesondere Verkaufszahlen, Dauer des Angebots, erzielte Umsätze und die konkrete Verwendung der Marke CHANEL entscheidend sein. Auch bei behaupteten Plagiaten sollte deshalb zunächst geprüft werden, welche Zahlungsansprüche tatsächlich bestehen.

Der Verkauf eines sogenannten Duftzwillings oder Dupes wird besonders problematisch, wenn das Angebot ausdrücklich auf einen bekannten Chanel-Duft Bezug nimmt. Formulierungen wie „inspiriert von“, „riecht wie“ oder Vergleichslisten mit CHANEL N°5 oder COCO MADEMOISELLE können marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche auslösen.

Entscheidend ist dabei nicht allein, ob auf dem Flakon selbst CHANEL steht. FPS hat für CHANEL S.A.S. auch einen Fall verfolgt, in dem das Duftimitat lediglich mit Zahlen bezeichnet war, in der Werbung aber zur Beschreibung des Duftes auf ein Chanel-Parfum verwiesen wurde.

Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung

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