
Abmahnung Chanel durch FPS – jetzt richtig reagieren!
CHANEL gehört zu den berühmtesten Luxusmarken der Welt und besitzt eine außergewöhnlich starke Markenidentität. Neben dem Namen CHANEL und dem unverwechselbaren Doppel-C-Logo prägen ikonische Produkte wie die 2.55 und die Classic Flap Bag, das Parfüm CHANEL N°5 sowie Schmuck, Uhren, Schuhe undhochwertige Modeaccessoires das Erscheinungsbild der Marke.
Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88, bevor Sie möglicherweise falsch reagieren.
Unsere Kanzlei verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht und hat bereits tausende Abmahnungen erfolgreich bearbeitet.
Im Mittelpunkt einer CHANEL-Abmahnung können ganz unterschiedliche Waren stehen: vermeintliche Chanel-Handtaschen ebenso wie Schmuck, Broschen, Ohrringe, Gürtel, Bekleidung oder Accessoires, auf denen der Schriftzug oder das Doppel-C verwendet wird. Besonders im Handel über eBay, Amazon, Kleinanzeigen und eigene Onlineshops spielen neben klassischen Fälschungen auch die Herkunft vermeintlicher Originalware und Parallelimporte eine wichtige Rolle.
Entsprechend konsequent geht CHANEL gegen Produktfälschungen und unberechtigte Markennutzungen vor und lässt markenrechtliche Ansprüche in Deutschland unter anderem durch FPS Rechtsanwälte durchsetzen.
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Bei Einfuhren aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann insbesondere die markenrechtliche Erschöpfung zum entscheidenden Punkt werden. Deshalb sollte bei einer Abmahnung genau geprüft werden, welche Kennzeichen betroffen sind, woher die Ware stammt und ob die von FPS Rechtsanwälte geltend gemachten Ansprüche tatsächlich in vollem Umfang bestehen.
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Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung der Gerichte bestens.
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Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO
Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen!
Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.
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Lassen Sie uns gegen Ihre Abmahnung Chanel vorgehen
Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.
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Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.
Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.
