Abmahnung Lacoste

Hermès Kelly Bag beim Zoll beschlagnahmt – so reagieren Sie jetzt richtig!

Sie haben eine Hermès Kelly Bag im Ausland bestellt – und statt der erwarteten Luxushandtasche erhalten Sie plötzlich Post vom Zoll? Die Sendung wurde angehalten, weil der Verdacht besteht, dass es sich bei der Tasche um eine Fälschung handelt. Für viele Betroffene ist zunächst völlig unklar, was jetzt passiert und ob neben der Beschlagnahme auch noch eine Abmahnung von Hermès droht.

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Reagieren Sie nicht vorschnell und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf.

Gerade bei einer Hermès Kelly Bag kann eine solche Zollbeschlagnahme erhebliche rechtliche Folgen haben. Hermès schützt nicht nur seinen bekannten Markennamen, sondern geht konsequent gegen Nachahmungen seiner Produkte vor. Bei Nicht-Unionswaren, die unter zollamtlicher Überwachung stehen, können die Zollbehörden tätig werden, wenn der Verdacht besteht, dass Rechte geistigen Eigentums verletzt werden. Die Ware kann dann zurückgehalten bzw. ihre Überlassung ausgesetzt werden.

Wichtig ist jetzt vor allem: Eine Zollbeschlagnahme ist nicht lediglich ein Problem mit dem Zoll. Sie kann der Ausgangspunkt für eine anschließende markenrechtliche Auseinandersetzung mit Hermès sein. Deshalb kann es entscheidend sein, bereits zu reagieren, bevor eine kostenpflichtige Abmahnung ausgesprochen wird.

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Warum kann der Zoll eine Hermès Kelly Bag beschlagnahmen?

Marken- und Produktfälschungen werden häufig aus Staaten außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland versandt. Befinden sich solche Nicht-Unionswaren unter zollamtlicher Überwachung und besteht der Verdacht, dass durch sie Rechte geistigen Eigentums verletzt werden, können die Zollbehörden die Überlassung der Waren aussetzen oder sie zurückhalten.

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Das Verfahren richtet sich insbesondere nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 über die zollrechtliche Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums. Daneben enthält das Markengesetz in §§ 146 ff. MarkenG eigene Regelungen über die Beschlagnahme bei der Ein- und Ausfuhr.

Bei einer vermeintlichen Hermès Kelly Bag kann der Verdacht insbesondere entstehen, wenn die Tasche oder ihre Kennzeichnung Merkmale der Originalprodukte von Hermès übernimmt, die Ware tatsächlich aber nicht von Hermès stammt.

Dabei ist eine wichtige Unterscheidung zu beachten: Dass der Zoll eine Sendung zurückhält, bedeutet noch nicht automatisch, dass sämtliche von einem Markeninhaber möglicherweise geltend gemachten zivilrechtlichen Ansprüche tatsächlich bestehen. Insbesondere muss geprüft werden, was bestellt wurde, woher die Ware stammt, ob tatsächlich eine Fälschung vorliegt und zu welchem Zweck die Tasche eingeführt wurde.

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Von Zollmaßnahmen können nicht nur vermeintliche Fälschungen einer Hermès Kelly Bag betroffen sein. Auch bei anderen bekannten Hermès-Produkten und Modellen wie Birkin, Picotin oder Constance sowie bei Tüchern, Accessoires und weiteren Lederwaren kann der Zoll tätig werden, wenn der Verdacht besteht, dass durch die eingeführte Ware Marken- oder andere Schutzrechte von Hermès verletzt werden.

Betrifft eine Zollbeschlagnahme nur Hermès oder auch andere Luxus- und Modemarken?

Nein. Zollmaßnahmen wegen möglicher Markenfälschungen spielen im gesamten Mode- und Luxusbereich eine wichtige Rolle. Neben Hermès können insbesondere bekannte Marken wie Gucci, Louis Vuitton, Burberry, Chanel, Calvin Klein, Tommy Hilfiger, Nike, Adidas, Lacoste oder Longchamp betroffen sein.

Bei Gucci können beispielsweise Handtaschen, Gürtel, Schuhe, Bekleidung oder Accessoires mit dem bekannten GG-Monogramm betroffen sein. Markenrechtliche Abmahnungen für Gucci sind aus der Tätigkeit von BOCK Legal bekannt.

Auch bei Louis Vuitton stehen insbesondere Handtaschen, Geldbörsen, Gürtel und andere Lederwaren mit bekannten Kennzeichen und Mustern im Mittelpunkt. Im Markenrecht ist hier insbesondere CBH Rechtsanwälte als für Louis Vuitton tätige Kanzlei bekannt.

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Bei Chanel können Handtaschen, Bekleidung, Schmuck und andere Luxusaccessoires eine Rolle spielen. Für Calvin Klein betrifft der Produktbereich insbesondere Bekleidung, Unterwäsche und Accessoires; aus der Abmahnpraxis ist hier Baker McKenzie bekannt.

Auch Tommy Hilfiger gehört in diesen Bereich. Bei Bekleidung, Schuhen und Accessoires können insbesondere die bekannte Wortmarke und das Flag-Logo relevant werden. Aus der markenrechtlichen Abmahnpraxis sind unter anderem Verfahren im Zusammenhang mit Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen bekannt.

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Daneben können auch Produkte von Nike und Adidas betroffen sein. Gerade Sneaker, Sportbekleidung und Accessoires werden international in großen Mengen gehandelt und sind deshalb ebenfalls für Fragen rund um Produktfälschungen, Drittlandimporte, Originalware und Zollmaßnahmen relevant.

Bei Luxus- und Modeprodukten stellt sich damit unabhängig von der konkreten Marke häufig dieselbe erste Frage: Handelt es sich tatsächlich um eine Fälschung – oder möglicherweise um Originalware, deren Herkunft und Einfuhrweg markenrechtlich geprüft werden müssen?

Ob Hermès Kelly Bag, Gucci-Handtasche, Louis-Vuitton-Tasche, Chanel-Accessoire, Calvin-Klein-Bekleidung, Tommy-Hilfiger-Produkt oder Nike-Sneaker: Eine Zollmaßnahme sollte immer anhand des konkreten Produkts, seiner Kennzeichnung, seiner Herkunft und des jeweiligen Einfuhrvorgangs geprüft werden.

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Was passiert nach der Zollbeschlagnahme?

Wird eine verdächtige Sendung angehalten, informiert der Zoll die Rechteinhaber über die weitere Vorgehensweise. Je nach anwendbarem Verfahren bestehen kurze Fristen, innerhalb derer reagiert werden kann. Im Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 kann die Ware unter bestimmten Voraussetzungen vernichtet werden, ohne dass zuvor in einem gerichtlichen Verfahren über die Markenrechtsverletzung entschieden werden muss.

Deshalb sollte ein Schreiben des Zolls nicht ignoriert werden. Ebenso wenig sollte vorschnell eine Erklärung abgegeben werden, deren rechtliche Folgen nicht geprüft wurden.

Für den Empfänger einer Hermès Kelly Bag ist aber noch etwas anderes wichtig: Durch das Tätigwerden des Zolls kann der Rechteinhaber von dem Vorgang erfahren. Aus der zunächst rein zollrechtlich erscheinenden Angelegenheit kann deshalb anschließend eine markenrechtliche Abmahnung entstehen.

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Droht jetzt eine Abmahnung von Hermès durch Epic Legal?

Eine Zollbeschlagnahme führt nicht zwangsläufig zu einer Abmahnung. Das Risiko sollte jedoch ernst genommen werden.

Aktuell sind Abmahnungen bekannt, die Epic Legal Rechtsanwälte für die Hermès Sellier S.A.S. wegen behaupteter Verletzungen von Marken- und weiteren Schutzrechten aussprechen. Epic Legal ist im Markenrecht auch für weitere bekannte Rechteinhaber und Marken tätig, darunter Lacoste und Harley-Davidson.

Ob nach einer konkreten Zollbeschlagnahme tatsächlich Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz oder die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt werden können, muss allerdings für jeden Einzelfall gesondert geprüft werden. Von besonderer Bedeutung ist beispielsweise, ob die Bestellung rein privat erfolgte oder Anhaltspunkte für eine geschäftliche Tätigkeit beziehungsweise einen beabsichtigten Weiterverkauf bestehen.

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Kann ich einer kostenpflichtigen Hermès-Abmahnung noch zuvorkommen?

Das ist eine der wichtigsten Fragen unmittelbar nach einer Zollbeschlagnahme.

Ist noch keine Abmahnung eingegangen, kann in geeigneten Fällen geprüft werden, ob die Abgabe einer vorbeugenden strafbewehrten Unterlassungserklärung sinnvoll ist.

Mit einer solchen Erklärung kann die für einen Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungs- beziehungsweise Erstbegehungsgefahr unter bestimmten Voraussetzungen bereits beseitigt werden, bevor der Rechteinhaber eine kostenpflichtige Abmahnung ausspricht. Ist eine Abmahnung zur Beseitigung der Unterlassungsgefahr anschließend nicht mehr erforderlich, kann dies für die Frage der Erstattungsfähigkeit der dadurch entstehenden Abmahnkosten von erheblicher Bedeutung sein.

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Gerade hier kommt es jedoch auf den richtigen Inhalt und den richtigen Zeitpunkt an. Eine vorbeugende Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft oder nach einem beliebigen Muster aus dem Internet abgegeben werden. Sie ist rechtsverbindlich und kann bei einem späteren Verstoß erhebliche Vertragsstrafen auslösen.

Deshalb prüfen wir nach einer Zollbeschlagnahme zunächst, ob eine vorbeugende Unterlassungserklärung im konkreten Fall überhaupt erforderlich und strategisch sinnvoll ist und – wenn ja – wie sie formuliert werden sollte.

Entscheidend ist: Wer bereits vom Zoll über die Beschlagnahme einer vermeintlichen Hermès-Fälschung informiert wurde, sollte nicht unbedingt darauf warten, ob als Nächstes eine Abmahnung eingeht.

Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88, bevor Sie möglicherweise falsch reagieren.

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Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

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Unser Ziel

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten an Epic Legal Rechtsanwälte. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen  eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Epic Legal Rechtsanwälte.

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Ihr Nutzen

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Wird Ihre Ware vom Zoll gestoppt und der Markeninhaber – etwa Hermès – informiert, ist Eile geboten. Es kann eine Abmahnung drohen.

Lassen Sie den Vorgang sofort prüfen. Wir prüfen für Sie, ob eine vorbeugende Unterlassungserklärung sinnvoll ist und sich dadurch weitere Risiken und Kosten vermeiden lassen.

Ist Ihr Hermes Angebot auf eBay oder Amazon plötzlich verschwunden und betrifft Produkte im Zusammenhang mit Hermès, sollten Sie aufmerksam werden. Solche Löschungen erfolgen meist nach einem Hinweis des Markeninhabers.

Warten Sie nicht ab: Eine frühzeitige Prüfung kann helfen, eine Abmahnung zu vermeiden oder zumindest besser darauf vorbereitet zu sein.