Abmahnung Lichtenstein Körner

Abmahnung Lichtenstein Körner für Porsche erhalten? – jetzt richtig reagieren!

Wir helfen Ihnen bundesweit.

und die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens.

Haben Sie eine solche Abmahnung Lichtenstein Körner & Partner wegen Porsche erhalten?  Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen, gerade mit Lichtenstein Körner & Partner und Porsche!

Wir kennen die Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner bestens und haben mit diesen ständig zu tun!

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf. Nutzen Sie vielmehr die Chance einer kostenlosen Erstberatung. Rufen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen bundesweit!

-Abmahnung Lichtenstein Körner

Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG verschickt durch die Anwaltskanzlei Lichtenstein Körner & Partner zahlreiche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung. Hierbei geht es in der Regel um die Marken PORSCHE DESIGN, Porsche Bike, Porsche Cayenne, Porsche Cayman, Panamera, Porsche Carrera, Porsche 550, Porsche 551, die sie sich in den verschiedensten Klassen Europas markenrechtlich schützen lassen haben.

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Unsere Erfahrung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien. Wir kennen Lichtenstein Körner & Partner bestens.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

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Unser Ziel

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner.

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Ihr Nutzen

Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Ersteinschätzung! Wir können Ihnen helfen!

Erhalten Sie vom Zoll die Mitteilung, dass Ihre Ware im Zusammenhang mit Porsche AG zurückgehalten und an den Markeninhaber weitergeleitet wird, ist Eile geboten. Häufig geht es um den Verdacht auf gefälschte Ersatzteile, Zubehör oder markenrechtsverletzende Produkte.

Reagieren Sie nicht vorschnell und nehmen Sie keinen direkten Kontakt auf. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann helfen, hohe Kosten und weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.

Wurde Ihr Angebot auf eBay oder Amazon im Zusammenhang mit Porsche gelöscht oder entfernt, obwohl Sie noch keine Abmahnung erhalten haben, ist Eile geboten. Solche Maßnahmen erfolgen häufig nach einem Hinweis des Rechteinhabers und können einer Abmahnung unmittelbar vorausgehen.

Lassen Sie den Vorgang frühzeitig prüfen – schnelles Handeln kann helfen, weitere Risiken und erhebliche Folgekosten zu reduzieren.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung Lichtenstein Körner auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert:

Häufige Fragen

Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG verschickt durch die Anwaltskanzlei Lichtenstein Körner & Partner zahlreiche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung. Hierbei geht es in der Regel um die Marken PORSCHE DESIGN, Porsche Bike, Porsche Cayenne, Porsche Cayman, Panamera, Porsche Carrera, Porsche 550, Porsche 551, die sie sich in den verschiedensten Klassen Europas markenrechtlich schützen lassen haben.

Häufig betroffen sind Zubehörteile, Embleme, Ersatzteile oder sogenannte Graumarktimporte. Im Mittelpunkt steht oft die Verwechslungsgefahr (§ 14 MarkenG), wenn Produkte oder Werbung den Eindruck erwecken, sie stammten von Porsche oder einem verbundenen Unternehmen.

Neben Porsche mahnt die Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner unter anderem auch im Auftrag folgendes Unternehmens ab:

  • BIW Invest AG

Eine Abmahnung durch Lichtenstein Körner & Partner im Auftrag der Porsche AG betrifft meist angebliche Markenrechtsverletzungen im Onlinehandel – insbesondere auf eBay oder Amazon. Häufig geht es um gefälschte Produkte, Zubehörteile oder die unzulässige Nutzung geschützter Marken und Logos.

Oft werden günstige Importwaren oder Plagiate als Originalware angeboten. Gerade bei bekannten Marken wie Porsche geht der Rechteinhaber konsequent gegen Produktfälschungen, Markenmissbrauch und irreführende Angebote vor.

Bei einer Abmahnung durch Lichtenstein Körner & Partner im Auftrag der Porsche AG werden regelmäßig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Auskunftsansprüche, Vernichtung der Ware sowie Schadensersatz und Anwaltskosten wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen verlangt.

Die Forderungen basieren häufig auf sehr hohen Streitwerten und beinhalten erhebliche Vertragsstrafenrisiken. Gerade bei Vorwürfen rund um Produktfälschungen, Zubehörteile oder unzulässige Nutzung der Marke Porsche sollte die Abmahnung unbedingt rechtlich geprüft werden.

Nach Prüfung Ihrer Abmahnung der Porsche AG entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie. Je nach Einzelfall geben wir eine modifizierte Unterlassungserklärung ab – oder verzichten strategisch darauf.

Außerdem verhandeln wir Schadensersatz und Anwaltskosten mit dem Ziel, die Forderungen deutlich zu reduzieren. Gerade bei Angeboten über eBay oder Amazon prüfen wir zudem, ob überhaupt eine persönliche Haftung besteht.

Wichtig

  • Werden Sie unbedingt aktiv,
  • Kontaktieren Sie umgehend eine erfahrene und auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei wie uns.

Auf keinen Fall sollten Sie nun

  • blind unterschreiben,
  • blind zahlen, auch Teilbeträge ins Blaue hinein sind ein Fehler,
  • Kontakt mit dem Abmahner aufnehmen,
  • blind Tipps aus dem Internet folgen und,
  • die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung abgeben, dies kann unter Umständen fatale Folgen haben, die Sie ein Leben lang binden.

Erhalten Sie vom Zoll die Mitteilung, dass Ihre Ware im Zusammenhang mit Porsche AG zurückgehalten und an den Markeninhaber weitergeleitet wird, ist Eile geboten. Häufig geht es um den Verdacht auf gefälschte Ersatzteile, Embleme, Zubehör oder markenrechtsverletzende Produkte.

Reagieren Sie nicht vorschnell und nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit dem Zoll oder der Gegenseite auf. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung kann helfen, erhebliche Kosten und weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.

Wurde Ihr Angebot auf eBay oder Amazon im Zusammenhang mit Porsche gelöscht oder entfernt, obwohl Sie noch keine Abmahnung erhalten haben, ist Eile geboten. Solche Maßnahmen erfolgen häufig nach einer Meldung des Rechteinhabers und können einer Abmahnung unmittelbar vorausgehen.

Lassen Sie den Vorgang frühzeitig prüfen – schnelles Handeln kann helfen, weitere Risiken, hohe Kosten und zusätzliche Abmahnungen zu vermeiden.

Bei markenrechtlichen Abmahnungen der Porsche AG durch Lichtenstein Körner & Partner lehnen Rechtsschutzversicherungen eine Kostenübernahme häufig ab – insbesondere bei Vorwürfen wegen Markenrechtsverletzungen oder Produktfälschungen.

Dennoch sollte der Versicherungsvertrag im Einzelfall geprüft werden. Je nach Tarif und konkretem Vorwurf kann ausnahmsweise Versicherungsschutz bestehen.

Manche Abmahnkanzleien behaupten gerne, dass die Verjährungsfrist für Markenrecht-Abmahnungen 10 Jahre betragen würde! Das stimmt allerdings nicht. Die Verjährungsfrist beträgt für  3 Jahre und beginnt mit dem Erhalt der Abmahnung zu laufen.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Lichtenstein Körner & Partner gerichtliche Schritte einleitet, wenn aus deren Sicht gute Erfolgsaussichten bestehen – insbesondere im Auftrag der Porsche AG. Darauf zu hoffen, dass „nicht geklagt wird“, kann daher riskant sein.

Mit einer frühzeitigen und strategischen Verteidigung bestehen jedoch häufig gute Möglichkeiten, Ansprüche zu reduzieren oder sich erfolgreich gegen eine Klage zu verteidigen.

Ja, insbesondere wenn weitere Angebote im Zusammenhang mit Porsche auf mehreren Plattformen eingestellt wurden. Nach einer ersten Abmahnung können zusätzliche Verfahren folgen – etwa wegen weiterer Angebote auf eBay oder Amazon.

Wurden bereits Angebote gelöscht oder entfernt, ist Eile geboten. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung und gegebenenfalls eine vorbeugende Unterlassungserklärung können helfen, weitere Abmahnungen und erhebliche Kosten zu vermeiden.

Ja, bei einer Abmahnung der Porsche AG durch Lichtenstein Körner & Partner ist anwaltliche Unterstützung in der Regel sehr sinnvoll. Die geltend gemachten Ansprüche und Kosten können erheblich sein – insbesondere bei Vorwürfen rund um Produktfälschungen, Zubehörteile oder Markenmissbrauch.

Mit einer durchdachten Verteidigungsstrategie lassen sich Forderungen häufig deutlich reduzieren oder abwehren. Zudem können typische Fehler bei Unterlassungserklärungen vermieden werden.

Nein, bei einer Abmahnung der Porsche AG durch Lichtenstein Körner & Partner ist eine Unterlassungserklärung nicht automatisch immer erforderlich. Ob sie sinnvoll ist und wie sie formuliert werden sollte, hängt stark vom jeweiligen Einzelfall ab.

Oft kommt nur eine individuell angepasste modifizierte Unterlassungserklärung infrage – manchmal kann auch ein strategischer Verzicht sinnvoll sein. Muster aus dem Internet bergen erhebliche Risiken und können langfristige Verpflichtungen auslösen.

Kommt es nach einer Abmahnung der Porsche AG zu keiner Einigung, kann die Gegenseite – etwa Lichtenstein Körner & Partner – einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Dieser wird ohne Prüfung der tatsächlichen Ansprüche erlassen.

Sie haben dann zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Erfolgt ein Widerspruch, geht das Verfahren in ein normales Gerichtsverfahren über. Ohne Reaktion droht dagegen ein Vollstreckungsbescheid mit erheblichen Folgen.