
Abmahnung von FPS Rechtsanwälte für Chanel u. A. – jetzt richtig reagieren!
FPS Rechtsanwälte gehört zu den etablierten deutschen Wirtschaftskanzleien mit einer ausgeprägten Praxis im Marken-, Design- und Urheberrecht. Besonders bekannt sind Verfahren für CHANEL, eine der prägendsten Luxusmarken der Welt. Neben dem Namen CHANEL und dem unverwechselbaren Doppel-C-Logo stehen dabei ikonische Produkte wie die 2.55, die Classic Flap Bag, CHANEL N°5 sowie Schmuck, Uhren, Schuhe und hochwertige Accessoires im Mittelpunkt. Daneben ist FPS auch für weitere international bekannte Rechteinhaber tätig; dokumentiert sind etwa Verfahren für Microsoft im Zusammenhang mit Software, Product Keys und Marken- bzw. Urheberrechtsverletzungen, mit Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung als Rechtsfolge.
Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88., bevor Sie möglicherweise falsch reagieren.
Unsere Kanzlei verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht und hat bereits tausende Abmahnungen erfolgreich bearbeitet.
Die Abmahntätigkeit von FPS reicht dabei weit über klassische Produktfälschungen hinaus. Bei CHANEL können vermeintliche Originaltaschen, Schmuck, Broschen, Gürtel oder Accessoires ebenso betroffen sein wie Waren mit dem Doppel-C oder parallel importierte Produkte.
Im Softwarebereich können dagegen Lizenzschlüssel, Datenträger oder digitale Vertriebsmodelle im Fokus stehen. FPS verfügt zudem über eine eigene Task Force gegen Produktpiraterie und arbeitet nach eigenen Angaben eng mit Zoll, Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen.
Gerade bei Angeboten auf eBay, Amazon oder in eigenen Onlineshops sollte deshalb genau geprüft werden, welche Schutzrechte betroffen sind, woher die Ware stammt und ob die geltend gemachten Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Kostenansprüche tatsächlich in vollem Umfang bestehen.
Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88
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Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung der Gerichte bestens.
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Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO
Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen!
Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.
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Lassen Sie uns gegen Ihre Abmahnung von FPS Rechtsanwälte vorgehen
Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.
Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.
Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.
