Abmahnung Chanel

Abmahnung von FPS Rechtsanwälte für Chanel u. A. – jetzt richtig reagieren!

FPS Rechtsanwälte gehört zu den etablierten deutschen Wirtschaftskanzleien mit einer ausgeprägten Praxis im Marken-, Design- und Urheberrecht. Besonders bekannt sind Verfahren für CHANEL, eine der prägendsten Luxusmarken der Welt. Neben dem Namen CHANEL und dem unverwechselbaren Doppel-C-Logo stehen dabei ikonische Produkte wie die 2.55, die Classic Flap Bag, CHANEL N°5 sowie Schmuck, Uhren, Schuhe und hochwertige Accessoires im Mittelpunkt. Daneben ist FPS auch für weitere international bekannte Rechteinhaber tätig; dokumentiert sind etwa Verfahren für Microsoft im Zusammenhang mit Software, Product Keys und Marken- bzw. Urheberrechtsverletzungen, mit Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung als Rechtsfolge.

Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88., bevor Sie möglicherweise falsch reagieren.

Unsere Kanzlei verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht und hat bereits tausende Abmahnungen erfolgreich bearbeitet.

Die Abmahntätigkeit von FPS reicht dabei weit über klassische Produktfälschungen hinaus. Bei CHANEL können vermeintliche Originaltaschen, Schmuck, Broschen, Gürtel oder Accessoires ebenso betroffen sein wie Waren mit dem Doppel-C oder parallel importierte Produkte.

Im Softwarebereich können dagegen Lizenzschlüssel, Datenträger oder digitale Vertriebsmodelle im Fokus stehen. FPS verfügt zudem über eine eigene Task Force gegen Produktpiraterie und arbeitet nach eigenen Angaben eng mit Zoll, Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen.

Gerade bei Angeboten auf eBay, Amazon oder in eigenen Onlineshops sollte deshalb genau geprüft werden, welche Schutzrechte betroffen sind, woher die Ware stammt und ob die geltend gemachten Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Kostenansprüche tatsächlich in vollem Umfang bestehen.

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Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne!

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Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung der Gerichte bestens.

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Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO

Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen!
Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.


Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schäfer

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Lassen Sie uns gegen Ihre Abmahnung von FPS Rechtsanwälte vorgehen

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.

Häufige Fragen

FPS Rechtsanwälte macht für bekannte Rechteinhaber Ansprüche wegen behaupteter Verletzungen von Marken-, Design- oder Urheberrechten geltend. Besonders bekannt sind Verfahren für CHANEL. Beanstandet werden können Produktfälschungen, unzulässig verwendete Logos, Nachahmungen oder problematische Angebote vermeintlicher Originalware.

Je nach Sachverhalt können mehrere Schutzrechte gleichzeitig betroffen sein. Deshalb sollte zunächst geklärt werden, was konkret beanstandet wird und welche Ansprüche daraus tatsächlich folgen.

Besonders prominent ist CHANEL mit dem berühmten Doppel-C-Logo und einer ganzen Welt geschützter Luxusprodukte – von der 2.55 und Classic Flap Bag über Schmuck und Uhren bis zu CHANEL N°5 und weiteren Modeaccessoires.

Daneben ist FPS auch für weitere international tätige Unternehmen und Rechteinhaber tätig. Dokumentiert sind beispielsweise Verfahren für Microsoft im Zusammenhang mit Software, Lizenzschlüsseln und dem Schutz geistigen Eigentums.

Regelmäßig steht die Forderung nach Unterlassung im Mittelpunkt. Daneben können die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft über Herkunft und Vertriebsumfang der Waren, Schadensersatz sowie die Erstattung erheblicher Rechtsanwaltskosten verlangt werden.

Diese Ansprüche sollten einzeln geprüft werden. Eine berechtigte Beanstandung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Forderungen in der von FPS verlangten Form und Höhe erfüllt werden müssen.

1. Frist sofort notieren.
Nehmen Sie die Abmahnung ernst, reagieren Sie aber nicht unter Zeitdruck unüberlegt.

2. Nichts vorschnell unterschreiben.
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung kann Sie langfristig binden und erhebliche Vertragsstrafen auslösen.

3. Beweismittel sichern.
Speichern Sie Angebote, Produktbilder, Rechnungen, Lieferantenangaben und sonstige Unterlagen, bevor Sie Veränderungen vornehmen.

4. Abmahnung rechtlich prüfen lassen.
Klären Sie frühzeitig, welche Schutzrechte betroffen sind und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

1. Ruhe bewahren.
Auch bei hohen Streitwerten oder umfangreichen Forderungen bleibt ausreichend Raum für eine sorgfältige rechtliche Prüfung.

2. Keine Schuldeingeständnisse abgeben.
Kontaktieren Sie FPS nicht vorschnell und machen Sie keine ungeprüften Angaben zur Herkunft oder zum Vertrieb der beanstandeten Ware.

3. Lieferkette nachvollziehen.
Gerade bei vermeintlicher Originalware können Rechnungen, Lieferanten und das Land des erstmaligen Inverkehrbringens entscheidend sein.

4. Ansprüche getrennt bewerten.
Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten können rechtlich unterschiedlich zu beurteilen sein.

1. Die Abmahnung ignorieren.
Ein Fristversäumnis kann eine einstweilige Verfügung oder Klage und damit erhebliche zusätzliche Kosten nach sich ziehen.

2. Die vorformulierte Unterlassungserklärung übernehmen.
Ihre Reichweite sollte vor der Unterschrift sorgfältig geprüft und gegebenenfalls begrenzt werden.

3. Sofort sämtliche Forderungen bezahlen.
Zahlungsansprüche sind sowohl dem Grunde als auch ihrer Höhe nach überprüfbar.

4. Nur das beanstandete Angebot löschen.
Besteht eine Unterlassungsverpflichtung, können auch weitere Angebote, Bilder oder Internetfundstellen relevant werden und spätere Vertragsstrafen auslösen.

1. Wir sind eine auf Markenrecht spezialisierte Anwaltskanzlei und prüfen die Vorwürfe.
Wir untersuchen die betroffenen Marken und Produkte sowie sämtliche geltend gemachten Ansprüche.

2. Wir entwickeln die passende Strategie.
Dabei berücksichtigen wir insbesondere Warenherkunft, Vertriebsweg, Kennzeichennutzung und Ihre konkrete Verkaufssituation.

3. Wir verhandeln mit FPS.
Wir arbeiten darauf hin, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und berechtigte Forderungen möglichst wirtschaftlich zu begrenzen.

4. Wir vertreten Sie bundesweit.
Wir übernehmen die außergerichtliche Korrespondenz und erforderlichenfalls auch Ihre Vertretung vor Gericht.

Bei CHANEL geht es nicht nur um offensichtliche Fälschungen. Auch Schmuck, Taschen, Bekleidung oder Accessoires mit dem Doppel-C sowie Angebote vermeintlicher Originalware können markenrechtliche Fragen auslösen. Hinzu können geschützte Produktgestaltungen treten.

Entscheidend sind deshalb das konkrete Produkt, seine Herkunft und die Gestaltung des Angebots. Gerade bei eBay, Amazon oder eigenen Onlineshops sollte eine Beanstandung individuell geprüft werden.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden. Sie kann Sie langfristig binden und bei einem späteren Verstoß erhebliche Vertragsstrafen auslösen. Gerade bei Angeboten mit CHANEL-Schriftzug oder Doppel-C-Logo muss zunächst der konkrete Verletzungsvorwurf geprüft werden.

Besteht tatsächlich ein Unterlassungsanspruch, kann häufig eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll sein. Entscheidend ist, die Wiederholungsgefahr auszuräumen, ohne weitergehende Verpflichtungen als rechtlich erforderlich zu übernehmen.

FPS kann neben der Unterlassung auch Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangen. Gerade bei hochwertigen CHANEL-Produkten und behaupteten Fälschungen können erhebliche Beträge und hohe Gegenstandswerte angesetzt werden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Zahlungsforderung in der verlangten Höhe berechtigt ist. Schadensberechnung, Verschulden, Verkaufsumfang, erzielter Gewinn und die angesetzten Rechtsanwaltskosten sollten im Einzelfall sorgfältig überprüft werden.

Der Weiterverkauf echter CHANEL-Ware kann grundsätzlich zulässig sein, wenn die Markenrechte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erschöpft sind. Bei Importware, ungeklärter Herkunft oder Zweifeln an der Echtheit können jedoch erhebliche markenrechtliche Risiken entstehen.

Bewahren Sie deshalb Rechnungen, Herkunftsnachweise und Lieferanteninformationen auf. Gerade bei CHANEL-Taschen, Schmuck und Accessoires können diese Unterlagen entscheidend sein, um gegenüber FPS die Herkunft und Originalität der angebotenen Ware nachvollziehbar darzulegen.

Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung

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