
Boehmert & Boehmert Abmahnung – Anwaltskanzlei Schäfer München
Eine Abmahnung durch Boehmert & Boehmert aus München betrifft häufig bekannte internationale Marken wie Jack Daniel’s, Nintendo oder Hello Kitty. In der Praxis geht es dabei etwa um Markenverletzungen bei Warenangeboten, Produktkennzeichnungen oder auch um urheberrechtlich relevante Themen wie Software- oder Konsolennutzung.
Wir verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht und aus tausenden Abmahnungen, insbesondere im Umgang mit großen Markenrechtskanzleien aus München wie Boehmert & Boehmert.
Ein entscheidender Vorteil:
Auch wir haben unseren Kanzleisitz im Raum München. Verfahren gegen Boehmert & Boehmert werden regelmäßig vor dem Landgericht München I oder II geführt – dort besteht Anwaltszwang. Wir kennen die Rechtsprechung und die Abläufe der Münchener Gerichte sowie die Vorgehensweise dieser Kanzlei aus der täglichen Praxis.
Gerade deshalb ist es sinnvoll, eine Kanzlei aus München zu beauftragen – auch wenn Sie selbst nicht aus München kommen.
Unser Ziel ist klar:
Wir prüfen Ihre Abmahnung und arbeiten darauf hin, Forderungen abzuwehren oder deutlich zu reduzieren.
Wichtig: Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit Boehmert & Boehmert auf und unterschreiben Sie nichts ungeprüft.
Nutzen Sie stattdessen unsere kostenlose Erstberatung. Wir helfen Ihnen bundesweit, schnell und mit klarer Strategie.
1
Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens.
2
Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO
Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen!
Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.
Achtung: Wenn der Zoll die Auslieferung Ihrer Ware aussetzt, dann wird er parallel den Markeninhaber informieren, dass der Verdacht einer Markenverletzung besteht.
Dann ist es wichtig, dass Sie möglichst schnell Kontakt mit uns für eine kostenlose Erstberatung aufnehmen, um einen ganz erheblichen Schaden zu vermeiden.
3
Lassen Sie uns gegen Ihre Abmahnung vorgehen
Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.
Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.
Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.
