
Boehmert & Boehmert Abmahnung – Was jetzt zu tun ist!
BOEHMERT & BOEHMERT gehört zu den traditionsreichen deutschen Kanzleien für den gewerblichen Rechtsschutz und ist in der Abmahnpraxis für international bekannte Rechteinhaber in Erscheinung getreten. Besonders bekannt sind Verfahren für Nintendo sowie für die Jack Daniel’s Properties Inc.
Unsere Kanzlei verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht.
Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Ersteinschätzung oder Tel.: 08807 / 94 999 88, bevor Sie möglicherweise falsch reagieren.
Die Bandbreite der Fälle zeigt bereits, wie unterschiedlich eine Abmahnung aussehen kann:
Bei Nintendo ging es etwa um Konsolenzubehör und technische Vorrichtungen für Nintendo DS, Wii und andere Spielsysteme.
Während bei Jack Daniel’s insbesondere der unzulässige Einsatz der berühmten Wort- und Bildmarken auf Aufklebern, Geldbörsen, Merchandise oder anderen nicht autorisierten Produkten beanstandet wurde.
Das Tätigkeitsspektrum von BOEHMERT & BOEHMERT reicht jedoch weit über diese beiden Markenwelten hinaus. Dokumentiert sind beispielsweise auch Mandate rund um Hello Kitty sowie den weltbekannten Krügerrand. Gerade diese Vielfalt macht den markenrechtlichen Schwerpunkt interessant: Betroffen sein können Computerspiele und Konsolenzubehör ebenso wie Spirituosen-Merchandise, Bekleidung, Sammlerprodukte oder andere Waren, die mit bekannten Namen, Logos und Motiven beworben werden. Im Onlinehandel über eBay, Amazon oder eigene Shops stellt sich dabei häufig nicht nur die Frage nach klassischen Produktfälschungen, sondern auch nach Parallelimporten, nicht autorisiertem Merchandise oder der konkreten Art und Weise, in der eine bekannte Marke für das angebotene Produkt verwendet wird.
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Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens.
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Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO
Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen!
Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.
Achtung: Wenn der Zoll die Auslieferung Ihrer Ware aussetzt, dann wird er parallel den Markeninhaber informieren, dass der Verdacht einer Markenverletzung besteht.
Dann ist es wichtig, dass Sie möglichst schnell Kontakt mit uns für eine kostenlose Erstberatung aufnehmen, um einen ganz erheblichen Schaden zu vermeiden.
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Lassen Sie uns gegen Ihre Abmahnung vorgehen
Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.
Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.
Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.
