
Grünecker Abmahnung – Jetzt richtig reagieren!
Eine Abmahnung durch Grünecker Patent- und Rechtsanwälte betrifft häufig hochpreisige Marken und wird konsequent verfolgt.
Grünecker Patent- und Rechtsanwälte gehört zu den traditionsreichsten und größten deutschen Kanzleien für den gewerblichen Rechtsschutz.
Unsere Kanzlei verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Markenrecht und hat bereits tausende Abmahnungen erfolgreich bearbeitet. Nutzen Sie bundesweit unsere kostenlose Ersteinschätzung, bevor Sie möglicherweise falsch reagieren.
Tel.: 08807 / 94 999 88 oder Kostenlose Ersteinschätzung.
Anders als reine Abmahnkanzleien begleitet Grünecker geistiges Eigentum über dessen gesamten Lebenszyklus: von der Entwicklung und Anmeldung internationaler Markenportfolios über Designs und technische Schutzrechte bis zur konsequenten Durchsetzung gegen Fälschungen, Nachahmungen und Parallelimporte.
Allein das Markenteam betreut nach eigenen Angaben mehr als 20.000 registrierte Marken; zugleich führt die Kanzlei jährlich mehr als 500 markenrechtliche Auseinandersetzungen.
Für Empfänger einer Abmahnung ist vor allem die ausgeprägte Enforcement-Praxis von Grünecker relevant. Sie reicht vom klassischen Vorgehen gegen Produktpiraterie in den Bereichen Mode, Luxusgüter, Sportartikel, Elektronik und Konsumgüter über Online- und Offline-Marktüberwachung bis zu einstweiligen Verfügungen und Grenzbeschlagnahmen beim Zoll.
Eine besondere Rolle spielen dabei neben klassischen Wort- und Bildmarken auch Produktgestaltungen, 3D-Marken sowie das Zusammenspiel von Marken-, Design-, Urheber- und Wettbewerbsrecht. Gerade deshalb sollte bei einer Abmahnung genau geprüft werden, welches Schutzrecht tatsächlich betroffen ist und wie weit die geltend gemachten Ansprüche im konkreten Fall reichen.
Wir sind eine auf Markenrecht spezialisierte Anwaltskanzlei und helfen Ihnen gerne.
1
Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens.
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Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO
Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen!
Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.
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Lassen Sie uns gegen Ihre Abmahnung vorgehen
Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.
Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.
Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.
Tipp: Wenn Sie bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten! Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir Ihnen den richtigen Rat geben können.
Wir werden möglicherweise eine vorbeugende Unterlassungserklärung für Sie abgeben, wenn Sie noch keine Abmahnung erhalten haben.
