
Grünecker Abmahnung – Jetzt richtig reagieren!
Eine Abmahnung durch Grünecker Patent- und Rechtsanwälte betrifft häufig hochpreisige Marken wie Hermès, Lacoste oder Moncler und wird konsequent verfolgt.
Mit über 20 Jahren Erfahrung und tausenden Abmahnfällen – insbesondere im Münchner Raum – kennen wir die Abläufe, die Gegenseite und die Praxis der Verfahren vor dem Landgericht München I und Landgericht München II genau.
Wir prüfen Ihre Abmahnung und arbeiten darauf hin, Forderungen abzuwehren oder deutlich zu reduzieren.
Wichtig: Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite !
Nutzen Sie stattdessen unsere kostenlose Erstberatung. Wir unterstützen Sie bundesweit, schnell und mit klarer Strategie.
Die renommierte Kanzlei Grünecker Patent- und Rechtsanwälte zählt zu den führenden Sozietäten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und vertritt zahlreiche international bekannte Luxus- und Modemarken. Dazu gehören unter anderem Hermès, Lacoste sowie Moncler, deren Kennzeichen weltweit umfassend geschützt sind und entsprechend konsequent durchgesetzt werden.
Im Fokus markenrechtlicher Abmahnungen stehen dabei häufig hochwertige Modeartikel und Accessoires. Besonders im Luxussegment von Hermès sind ikonische Produkte wie die „Birkin Bag“ oder die „Kelly Bag“ weltweit begehrt und genießen einen außergewöhnlich hohen Wiedererkennungswert. Neben Handtaschen betrifft dies regelmäßig auch weitere Lederwaren, Bekleidung, Accessoires und Lifestyle-Produkte.
Auch bei Marken wie Lacoste – bekannt insbesondere für Bekleidung mit dem charakteristischen Krokodil-Logo – oder Moncler im Bereich hochwertiger Outdoor- und Daunenbekleidung kommt es im Onlinehandel immer wieder zu Markenrechtsverletzungen.
Kontaktieren Sie uns gerne auch per E-Mail:
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Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens.
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Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO
Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen!
Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.
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Lassen Sie uns gegen Ihre Abmahnung vorgehen
Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.
Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.
Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.
Tipp: Wenn Sie bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten! Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir Ihnen den richtigen Rat geben können.
Wir werden möglicherweise eine vorbeugende Unterlassungserklärung für Sie abgeben, wenn Sie noch keine Abmahnung erhalten haben.
